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Die Bestimmungen der Verordnung Nr. 86 des Finanzministeriums der Russischen Föderation zur Erweiterung des Verzeichnisses der Offshore-Zonen gelten für Geschäfte, bei denen Einnahmen und Ausgaben ab

Erlass des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 5. Juni 2023, N 86n
Durch den Erlass des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 5. Juni 2023, N 86n, wurden Änderungen an der Liste der Staaten und Territorien vorgenommen, die eine steuerliche Vorzugsbehandlung gewähren und (oder) keine Offenlegung und Bereitstellung von Informationen im Rahmen von Finanztransaktionen (Offshore-Zonen) vorsehen.

Gemäß dem Standpunkt des Finanzministeriums der Russischen Föderation, der im Schreiben vom 1. November 2023, N 03-08-13/104225, dargelegt wurde, gelten die Bestimmungen des Erlasses in Bezug auf die Ausweitung der Liste auf Staaten (Territorien), die zuvor nicht darin enthalten waren, ab dem 1. Januar 2024.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestimmungen des Erlasses des Finanzministeriums N 86n nicht auf Transaktionen angewendet werden können, deren Erträge und (oder) Aufwendungen im Jahr 2023 (unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses) anerkannt werden, um diese Transaktionen als kontrolliert im Sinne von Artikel 105.14 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation anzuerkennen.

Dokument: Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 23.01.2024, N ШЮ-4-13/620@, betreffend die Weiterleitung eines Schreibens des Finanzministeriums Russlands (zusammen mit dem Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 27.12.2023, N 03-12-11/1/126454).