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Ab dem 30. Juni ändert sich die Höhe des Betrags, ab dem die Steuerbehörde einen Antrag auf Steuerstundung akzeptiert.

Wenn der Betrag im Antrag auf Steuerstundung 50 Millionen Rubel nicht übersteigt, wird er von der regionalen Verwaltung des Föderalen Steuerdienstes Russlands am Wohnsitz des Antragstellers geprüft. Ist der Betrag höher oder wurde für den Antragsteller innerhalb eines Kalenderjahres bereits eine Entscheidung über die Gewährung einer Steuerstundung getroffen, wird der Antrag von der Interregionalen Inspektion für Schuldenmanagement des Föderalen Steuerdienstes geprüft.

Zuvor betrug dieser Betrag 10 Millionen Rubel.

Die Steuerstundung steht natürlichen und juristischen Personen sowie Einzelunternehmern offen. Anträge können über persönliche Büros oder über Telekommunikationskanäle gestellt werden, wobei die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind.

Dokument: Information des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 28.06.2024 „Ab dem 30. Juni wird das Verfahren zur Bestimmung der Steuerbehörde, die eine Entscheidung über eine Steuerstundung trifft, geändert“.