In diesem Schreiben hat der Föderale Steuerdienst die Vereinbarungen, für die die vereinfachte Bestimmung über die Beschränkung von Vorzügen gilt, offiziell erläutert und aufgelistet. In diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der Verordnung Nr. 585 ab dem 8. August 2023 die vereinfachte Bestimmung über die Beschränkung von Vorzügen nur für nicht ausgesetzte Doppelbesteuerungsabkommen gilt (dies sind Doppelbesteuerungsabkommen, die mit der Republik Indien, der Republik Kasachstan, der Republik Chile sowie - ab dem 01.01.2025 - mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten geschlossen wurden).
Dokument: Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 06.08.2024 Nr. ШЮ-4-13/8897@ „Über das Verfahren zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen“.
Dokument: Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 06.08.2024 Nr. ШЮ-4-13/8897@ „Über das Verfahren zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen“.