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Vermögenssteuererklärung: der Föderale Steuerdienst möchte das Formular, das Ausfüllverfahren und das Abgabeformat aktualisieren

Zur öffentlichen Diskussion wurde ein Projekt vorgelegt, der das Steuererklärungsformular, das Ausfüllverfahren und das Abgabeformat umfasst. Im Rahmen dieses Projekts wird vorgeschlagen, die folgenden Änderungen an die Titelseite vorzunehmen:

Das Feld „Steuerbehörde am Standort des Besteuerungsgegenstandes (Code)“ hinzufügen. Hier muss der Code der territorialen Inspektion angegeben werden, zu der das in der Steuererklärung des größten Steuerzahlers angegebene Immobilienobjekt gehört. Für Objekte im Ausland sollte der Code der Inspektion am Standort der Organisation angegeben werden.

Die Zeile „Name der Organisation – des Vertreters vom Steuerzahler“ löschen.

Das Verfahren zum Ausfüllen des Feldes „Name und Angaben des Dokuments, das die Befugnisse des Vertreters vom Steuerzahler bestätigt“. Im Falle der Verwendung der elektronischen Vollmacht muss ihr GUID in diesem Feld angegeben werden.

Es wird erwartet, dass diese Änderungen mit der Abgabe der Steuererklärung für 2024 in Kraft tritt.