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Erläuterungen des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts der RF zur Anwendung der Steuergesetzgebung für das IV. Quartal 2025

Erläuterungen des Verfassungsgerichts und des Obersten
  • Oberstes Gericht der RF: Es wurde eine Rechtsauffassung gebildet, wonach die Steuerbehörden im Rahmen einer Außenprüfung (Kameralkontrolle) berechtigt sind, Dokumente nicht nur in den Fällen anzufordern, die direkt in der Abgabenordnung vorgesehen sind. Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Steuerzahlung oder Anzeichen von Gesetzesverstößen, ist die Behörde (Inspektion) verpflichtet, die entsprechenden Informationen und Dokumente anzufordern. Der Steuerpflichtige trägt das Risiko nachteiliger Folgen der Prüfung, falls er die Dokumente nicht vorlegt und die entstandenen Zweifel nicht ausräumt.
  • Verfassungsgericht der RF: Es wurden Erläuterungen zum Verfahren der Einziehung der Mehrwertsteuer (VAT) vom Käufer im Rahmen fortlaufender Vertragsbeziehungen gegeben. Es wurde festgelegt, dass der Lieferant (Anbieter) in Ermangelung einer Vereinbarung der Parteien das Recht hat, gerichtlich eine Erhöhung des Vertragspreises in Höhe von bis zur Hälfte des zu zahlenden Steuerbetrags zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts ist zulässig, sofern die weitere Erfüllung des Vertrags für den Lieferanten zu Vermögensverlusten führen würde.

Dokument: Überblick über die Rechtsauffassungen, die in den im IV. Quartal 2025 angenommenen Gerichtsakten des Verfassungsgerichts der RF und des Obersten Gerichts der RF zu Steuerfragen enthalten sind.