in der nächsten Reihenfolge der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern. Zu letzteren zählen Bürger und juristische Personen von Ländern, die unfreundliche Handlungen begehen;
in der nächsten Reihenfolge der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen im Bereich der Unternehmensbeziehungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern.
Vorher die Zentralbank der Russischen Föderation und das Finanzministerium konnten in der Regel Genehmigungen insbesondere unter folgenden Bedingungen erteilen:
der Zahlungsbetrag nicht mehr als 50 % des Nettogewinns des Vorjahres;
der Teilnehmer (Aktionäre) – ausländische Gläubiger sind bereit, ihre Geschäfte in der Russischen Föderation fortzusetzen;
der Antragsteller hat wichtige Leistungsindikatoren erreicht, die von den föderalen Exekutivbehörden oder der Zentralbank der Russischen Föderation bestätigt wurden.
Alle diese Kriterien gelten für Zahlungen von mehr als 10 Millionen pro Monat.
Dokument: Bericht, herausgegeben vom Finanzministerium Russlands am 16.08.2023 N 05-06-10/VN-38854