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Es ist nicht mehr notwendig, die "Klarere Berichterstattung über Zahlungen an ausländische Unternehmen" einzureichen

Der Föderale Steuerdienst erklärte, dass die Umrechnung von Steuern auf Einkünfte ausländischer Unternehmen, die vor dem 31. August 2023 an den Haushalt überwiesen werden, durch Steueragenten in Rubel zum Wechselkurs am Tag der Zahlung kein Fehler ist. Dabei handelt es sich um Steuern, die bis zum 31. August 2023 an den Haushalt überwiesen wurden.

Es besteht keine Verpflichtung, überarbeitete Berechnungen für die Berichtszeiträume 2023 vorzulegen. Der Steuervertreter ist jedoch berechtigt, dies zu tun.

Erinnern wir uns daran, dass am 31. August 2023 Änderungen im russischen Steuergesetzbuch in Kraft getreten sind. Für diese Zwecke wird der in ausländischer Währung berechnete Steuerbetrag an dem Tag neu berechnet, an dem die Einkünfte an eine ausländische Organisation gezahlt werden. Zuvor erfolgte dies an dem Tag, an dem die Steuer gezahlt wurde. Die Wirkung der Norm wurde auf Rechtsverhältnisse ausgedehnt, die ab dem 1. Januar 2023 entstanden sind.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Steuerbehörden vor kurzem erläutert haben, wie eine Steuerberechnung für Einkünfte ausländischer Unternehmen vor der Änderung des Formulars auszufüllen ist. Dokument: Schreiben der Föderalen Steuerbehörde Russlands vom 04.09.2023 N KV-4-3/11220@.