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Der Föderale Steuerdienst hat seine Erläuterungen zur Frage für den Wechsel des Bürgen gegeben, um die Erfüllung der Verpflichtung aus den Entscheidungen über die Gewährung von Stundungen, Ratenzahlun

Die Erläuterungen des Föderalen Steuerdienstes betreffen die Situation, in der vor Erfüllung der Verpflichtungen des Schuldners der Tod des Bürgen, die Liquidation, die Insolvenz (der Bankrott) usw. eintreten können.

Unter Berücksichtigung der Position des Obersten Gerichts der Russischen Föderation wird berichtet, dass nach dem Tod des Bürgen seine Erben gemäß dem entsprechenden Vertrag im Rahmen des Wertes des auf sie übertragenen geerbten Vermögens die Verpflichtungen haben.

In diesem Fall wird den Steuerbehörden empfohlen, den Restbetrag der Verpflichtung, deren Erfüllung durch die Bürgschaft gesichert ist, zu bewerten, das Risiko ihrer Nichterfüllung einzuschätzen und Maßnahmen zum Wechsel der Bürgschaft zu ergreifen.

Dokument: Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 03.07.2024 Nr. КЧ-4-8/7504@ „Über die Verwendung der Bürgschaft zur Sicherung der Erfüllung der Verpflichtung aus den Entscheidungen über die Gewährung von Stundungen, Ratenzahlungen und Investitionssteuerkrediten“.