Einkommensteueränderungen
- Neue Regeln zur Abrechnung von Aufwendungen in Leasingverträgen ab 2022,
- Erweiterung des Fallkatalogs zur Anerkennung von Aufwendungen für Heilanstalten
- Verlustvortrag: 50 %-Obergrenze bis 2024 verlängert
- Neue Frachtbriefform ab 01.03.2022
Mehrwertsteueränderungen
- Vorteil für Gastronomieleistungen: Unter welchen Voraussetzungen können Sie ab 2022 von der Mehrwertsteuer befreit werden?
- Erweiterung der Liste der Waren, für deren Verkauf die Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2022 aus der Zwischenpreisdifferenz berechnet wird.
Änderungen der Versicherungsprämien
- Die maximale Höhe der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien für 2022 wurde festgelegt.
- Aktenprüfung von Berichten und Dokumenten durch die FSS-Stelle - ab dem 01.01.2022 wurde die Liste der zu prüfenden Dokumente erweitert.
Anwendung des neuen FSBU
- FSBU 25 aus der Berichterstattung für 2022 aus Salden zum 01.01.2022
- FSBU 5 mit Berichterstattung für 2021
- FSBU 6 aus Berichterstattung für 2022 aus Salden zum 01.01.2022
Andere Änderungen
- Neue Arbeitsregelung für die Zahlung von Sozialleistungen ab 2022
- Vorgaben zur Höchstzahl ausländischer Arbeitskräfte ab 2022
- Rückverfolgbarkeit von Waren ab 2022, auch ab 01.07.2021
Pavel ging auch auf die Frage der Mehrwertsteuer bei Verrechnungspreisen ein, und zwar in Bezug auf Artikel 105.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Da es viele Interpretationen dieser Norm gibt, haben die DVP-Audit-Spezialisten eine Anfrage an das Finanzministerium und den Föderalen Steuerdienst für eine Stellungnahme zur Anwendung von Artikel 154 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation in Bezug auf die Anwendung vorbereitet Verrechnungspreisregeln in das Mehrwertsteuerrecht.
Die vollständige Präsentation von Pavel ist auf Anfrage per E-Mail erhältlich.