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Ab dem 1. Juli 2024 müssen Informationen über Auslandskonten nach den neuen Benachrichtigungsformularen an die Steuerbehörde gesendet werden.

Es wurden neue Formulare (Formate) von Benachrichtigungen über die Eröffnung (Schließung) des Kontos (der Einlage) bei der Bank oder einer anderen Organisation des Finanzmarktes und über die Änderung der Kontoverbindung (Einlagenverbindung) sowie das Formular der Benachrichtigung über das Vorhandensein des Kontos bei der Bank außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation genehmigt, das gemäß der abgelaufenen Erlaubnis eröffnet wurde.

Darüber hinaus sind die Methoden zur Sendung der Benachrichtigungen an die Steuerbehörden bestimmt.

Dokument: Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 26.04.2024 Nr. СД-7-14/349@ „Über die Genehmigung von Formularen, Formaten und Methoden zur Einreichung der Benachrichtigungen durch den Ansässigen an die Steuerbehörde, die in Teil 2 Artikel 12 des Föderalen Gesetzes vom 10.12.2003 Nr. 173-FZ „Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle“ vorgesehen sind, sowie des Formulars der Benachrichtigung, die in Teil 10 Artikel 28 des Föderalen Gesetzes vom 10.12.2003 Nr. 173-FZ „Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle“ vorgesehen ist.