Steueramnestie bei Geschäftszersplitterung: der Föderale Steuerdienst hat Empfehlungen herausgegeben
Das neue Dokument des Föderalen Steuerdienstes befasst sich ausführlich mit den Fragen für Steueramnestie und Geschäftszersplitterung. Die Empfehlungen des Amtes enthalten Antworten auf aktuelle Fragen:
Was sind Steueramnestie und Geschäftszersplitterung?
Wer kann die Amnestie nutzen?
Wie kann man die Geschäftszersplitterung im Jahr 2025 verweigern?
Welche Besonderheiten müssen bei der Verweigerung der Geschäftszersplitterung berücksichtigt werden?
Der Kern der Steueramnestie besteht in der Befreiung von Steuern, Strafen und Bußgeldern für die Steuerperioden 2022–2024, vorbehaltlich Verletzungen, die mit der Geschäftszersplitterung verbunden sind. Die wichtigste Voraussetzung für die Anwendung der Amnestie ist die freiwillige Verweigerung der Geschäftszersplitterung in den Jahren 2025 und 2026.
Es ist wichtig zu bemerken, dass der Föderale Steuerdienst eine Reihe von flexiblen Varianten für die Verweigerung der Geschäftszersplitterung bereitgestellt hat:
Beibehaltung der bestehenden Geschäftsstruktur:
* Übergang der Zersplitterungsteilnehmer zum allgemeinen Besteuerungssystem (ABS);
* Übertragung der Tätigkeiten auf eine der Gruppengesellschaften.
Veränderung der Geschäftsstruktur:
* Zusammenführung der Zersplitterungsteilnehmer zu einer juristischen Person.
* Schaffung der abgesonderten Unterabteilungen an Tätigkeitsorten.
Die Empfehlungen des Föderalen Steuerdienstes enthalten detaillierte Handlungsalgorithmen für jede Variante sowie zeigen verschiedene Situationen im Detail, einschließlich der Frage, wie die Geschäftszersplitterung verweigert werden kann, ohne die Funktionsweise zu beeinträchtigen.
Es ist wichtig zu bedenken, dass der Föderale Steuerdienst die Möglichkeiten zur Verweigerung der Geschäftszersplitterung nicht einschränkt, was den Unternehmern eine große Auswahl an optimalen Lösungen bietet.