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Der Föderale Steuerdienst hat eine Liste von Staaten (Territorien) vorgelegt, die die systematische Nichterfüllung der Verpflichtungen zum automatischen Austausch von länderbezogenen Berichten zulasse

Der Austausch von länderbezogenen Berichten für Steuerkontrollzwecke erfolgt mit den zuständigen Behörden der Gerichtsbarkeiten, deren Liste durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 20.12.2022, Nr. ЕД-7-17/1226@ genehmigt wurde. Sie umfasst 67 Staaten und 8 Territorien.

Laut dieser Verordnung verstoßen 21 Staaten und 1 Territorium (Bermuda) systematisch gegen die Verpflichtungen zum Austausch von länderbezogenen Berichten.

Dokument: Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 01.12.2023 Nr. ЕД-7-17/915@ „Über die Genehmigung der Liste der Staaten (Territorien), die die systematische Nichterfüllung der Verpflichtungen zum automatischen Austausch von länderbezogenen Berichten zulassen“ (Eingetragen beim Justizministerium Russlands am 10.01.2024 Nr. 76806)