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Der Föderale Steuerdienst hat die Fristen für die Veröffentlichung von offenen Daten klargestellt

Das Steueramt hat das Verfahren zur Generierung und Platzierung von offenen Daten auf seiner Website klargestellt. Die Änderungen treten ab dem 10. Oktober in Kraft.

Die Angaben zu Schulden für Steuern, Beiträge und Gebühren werden nun einmal pro Quartal veröffentlicht: am 25. Tag des dritten Monats jedes Quartals. Nach den früheren Regeln wurden solche Informationen jeden Monat auf der Website veröffentlicht. Gemäß den neuen Regeln werden die Daten erstmals am 25. Dezember 2023 präsentiert. Im Oktober und November gibt es keine Veröffentlichungen.

Die Informationen über den Schuldbetrag werden zum 10. Tag des zweiten Monats jedes Quartals gegeben. Dabei werden die Rückzahlungen zum Datum der Platzierung von Angaben nicht berücksichtigt.

Der Föderale Steuerdienst hat auch klargestellt, dass die offenen Datensätze für Organisationen, deren Jahresabschlüsse auf einer Informationsquelle mit beschränktem Zugriff liegen, ab 2030 veröffentlicht werden.

Die Fristen für die Veröffentlichung der übrigen Angaben sind nicht geändert. Dokumente: Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 28.08.2023 Nr. ЕД-7-14/578@