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Die Aussetzung des DBA

Ab 08.08.2023 durch Präsidialdekret RF Nr. 585 die folgenden 38 Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden DBAs) wurden ausgesetzt:

Polen, USA, Korea, Bulgarien, Schweden, Luxemburg, Rumänien, Großbritannien und Nordirland, Ungarn, Irland, Slowakei, Albanien, Belgien, Slowenien, Kroatien, Kanada, Jugoslawien, Schweiz, Tschechische Republik, Dänemark, Norwegen, Italien, Finnland, Deutschland, Frankreich, Mazedonien, Zypern, Spanien, Litauen, Island, Österreich, Portugal, Griechenland, Neuseeland, Australien, Singapur, Malta, Japan.

Die Aussetzung des DBA hat vor allem steuerliche Konsequenzen. Betrachten Sie die Folgen einer Aufhebung des DBA für einzelne Transaktionen am Beispiel des DBA mit Deutschland:
Für detailliertere Informationen zu Ihren Transaktionen wenden Sie sich bitte an unsere Berater. Wir antworten Ihnen gerne.