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Das Finanzministerium hat klargestellt, wann die Sicherheitsleistung für Übergewinnsteuer als gezahlte Steuer anerkannt wird

Nach dem Gesetz über Gewinnüberschüsse sind Organisationen berechtigt, den Abzugssteuerbetrag zu reduzieren. Die Höhe entspricht der Sicherheitsleistung für die Steuer, die vom 1. Oktober bis 30. November 2023 an den föderalen Haushalt überwiesen ist. Die Höhe des Abzugs kann die Hälfte des Steuerbetrags nicht überschreiten. Wenn die Steuerzahlungsfrist kommt, wird die Sicherheitsleistung als gezahlte Steuer anerkannt. Die Steuer selbst muss bis spätestens 28. Januar 2024 gezahlt werden.

Wenn also vom 1. Oktober bis zum 30. November 2023 die Sicherheitsleistung in Höhe der Hälfte des Steuerbetrags überwiesen und das Abzugsrecht ausgeübt wird, wird die Pflicht zur Steuerzahlung zum 28. Januar 2024 als erfüllt anerkannt.

Ähnliche Erläuterungen hat das Amt im August und September gegeben. Dokument: Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 13.10.2023 Nr. 03-03-06/1/97405.