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Der Föderale Steuerdienst hat eine Liste von Staaten (Territorien), die eine systematische Nichterfüllung der Verpflichtungen für den automatischen Austausch von Länderberichten zulassen, vorgelegt.

Erlass des Föderalen Steuerdienstes Russlands
Der Austausch von Länderberichten für Steuerkontrollzwecke erfolgt mit den zuständigen Behörden der Länder, deren Liste durch den Erlass des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 20.12.2022, N ED-7-17/1226@, genehmigt wurde. Sie umfasst 67 Staaten und 8 Territorien.

Laut dieser Anordnung verstoßen 21 Staaten und 1 Territorium (Bermuda) systematisch gegen die Verpflichtung zum Austausch von Länderberichten.

Dokument: Erlass des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 01.12.2023 N ED-7-17/915@ „Über die Genehmigung der Liste der Staaten (Territorien), die eine systematische Nichterfüllung der Verpflichtungen zum automatischen Austausch von Länderberichten zulassen“ (eingetragen beim Justizministerium Russlands am 10.01.2024 N 76806)