Der Austausch von Länderberichten für Steuerkontrollzwecke erfolgt mit den zuständigen Behörden der Länder, deren Liste durch den Erlass des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 20.12.2022, N ED-7-17/1226@, genehmigt wurde. Sie umfasst 67 Staaten und 8 Territorien.
Laut dieser Anordnung verstoßen 21 Staaten und 1 Territorium (Bermuda) systematisch gegen die Verpflichtung zum Austausch von Länderberichten.
Dokument: Erlass des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 01.12.2023 N ED-7-17/915@ „Über die Genehmigung der Liste der Staaten (Territorien), die eine systematische Nichterfüllung der Verpflichtungen zum automatischen Austausch von Länderberichten zulassen“ (eingetragen beim Justizministerium Russlands am 10.01.2024 N 76806)
Laut dieser Anordnung verstoßen 21 Staaten und 1 Territorium (Bermuda) systematisch gegen die Verpflichtung zum Austausch von Länderberichten.
Dokument: Erlass des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 01.12.2023 N ED-7-17/915@ „Über die Genehmigung der Liste der Staaten (Territorien), die eine systematische Nichterfüllung der Verpflichtungen zum automatischen Austausch von Länderberichten zulassen“ (eingetragen beim Justizministerium Russlands am 10.01.2024 N 76806)