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Die Möglichkeit, Steuer- und Buchhaltungsberichte elektronisch über die offizielle Website des Föderalen Steuerdienstes einzureichen, wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Geltungsdauer des in der Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 15.07.2011 N MMV-7-6/443@ vorgesehenen Pilotprojekts, das es Organisationen und Einzelunternehmern ermöglicht, Steuer- und Buchhaltungsberichte elektronisch über die Website des Föderalen Steuerdienstes einzureichen, wurde bis zum 1. Juli 2025 verlängert.

Dokument: Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 05.06.2024 N БС-7-26/447@ „Zur Änderung der Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 15.07.2011 N MMV-7-6-6/443@“.