In Artikel 105.17 Punkt 2 Absatz 1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation wurde eine Änderung vorgenommen, nach der die Entscheidung über die Durchführung der Prüfung für die Vollständigkeit der Berechnung und Zahlung von Steuern im Zusammenhang mit Transaktionen zwischen verbundenen Personen ohne Berücksichtigung des Datums des Eingangs einer Benachrichtigung über kontrollierte Transaktionen (einschließlich einer korrigierten Benachrichtigung) oder einer Mitteilung der territorialen Steuerbehörde beim Föderalen Steuerdienst Russlands, gesendet gemäß Artikel 105.16 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation, getroffen wird.