Newsletter DE

Das Finanzministerium hat eine Liste der Offshore-Zonen genehmigt

Die Verordnung enthält eine Liste von 40 Gerichtsbarkeiten, die das Vorzugssteuerregime für die Besteuerung gewähren und (oder) keine Offenlegung und Bereitstellung von Informationen bei der Durchführung von Finanztransaktionen (Offshore-Zonen) vorsehen. Dies ist mehr als doppelt so viel wie das, was das Finanzministerium im Juni 2023 genehmigt hat. Australien, Kanada, die Republik Zypern, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die USA, Taiwan (China), die Ukraine, Japan usw. sind in der neuen Liste nicht enthalten.

Die Verordnung gilt für die Steuerzeiträume 2024 - 2026 für die Gewinnsteuer der Organisationen und die Einkommensteuer der natürlichen Personen:

  • für die Befreiung von der Besteuerung des Gewinns der KAG gemäß Abs. 3 P. 7 Art. 25.13-1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation;
  • für die Anpassung des Gewinns der KAG gemäß Unterp. 3 P. 1.2 Art. 25.15 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation;
  • für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer gemäß Abs. 3 Unterp. 11 P. 1 Art. 251 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation;
  • für die Anwendung des Gewinnsatzes gemäß Unterp. 1 oder 1.1 P. 3 Art. 284 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation.

Dokument: Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 28.03.2024 Nr. 35н „Über die Genehmigung der Sonderliste von Staaten und Territorien, die das Vorzugssteuerregime für die Besteuerung gewähren und (oder) keine Offenlegung und Bereitstellung von Informationen bei der Durchführung von Finanztransaktionen (Offshore-Zonen) vorsehen.“