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Inkrafttreten eines Arbeitsvertrags mit einem hochqualifizierten Ausländer

Inkrafttreten eines Arbeitsvertrags
Für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis für das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation durch einen hochqualifizierten Spezialisten aus dem Ausland ist die Vorlage eines Arbeitsvertrags erforderlich. Demzufolge erfolgt der Abschluss des entsprechenden Vertrags vor der Übermittlung der Unterlagen an die Organe des Innenministeriums, jedoch bezieht sich der Beginn seiner Wirksamkeit auf einen späteren Zeitraum.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz hat die Bestimmungen über das Verfahren des Inkrafttretens eines Arbeitsvertrags mit einem ausländischen Arbeitnehmer erläutert. Insbesondere ist die Aufnahme einer Bedingung in den Vertrag über sein Inkrafttreten zulässig, beispielsweise mit folgendem Inhalt: "ab dem Tag der tatsächlichen Zulassung des Spezialisten zur Arbeit bei Vorliegen seiner Arbeitserlaubnis". Dabei müssen nach Erhalt der entsprechenden Erlaubnis durch den ausländischen Bürger Änderungen in den Arbeitsvertrag eingetragen werden.

Die Behörde hat auch auf das Verfahren zur Benachrichtigung des Innenministeriums über die Einstellung eines ausländischen Bürgers hingewiesen. Eine solche Benachrichtigung muss erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags innerhalb einer Frist von höchstens drei Arbeitstagen übermittelt werden.

Dokument: Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz Russlands vom 24.12.2025 Nr. 16-6/10/В-23238