Der föderale Investitionsabzug: Eine legale Möglichkeit, weniger Körperschaftssteuer zu zahlen, gilt bereits in ganz Russland
Vergessen Sie regionale Beschränkungen. Dank des neuen föderalen Investitionssteuerabzugs (FINV), der in Artikel 286.2 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation vorgesehen ist, können nun Unternehmen aus Schlüsselbranchen in jedem Föderationssubjekt der Russischen Föderation die an den föderalen Haushalt abzuführende Steuer senken.
Was bringt das Unternehmen jetzt konkret:
Reale Einsparungen: Der Abzug beträgt 3 % Ihrer Ausgaben für Ausrüstung, Maschinen, Patente und Modernisierungen (Anlagevermögen der Abschreibungsgruppen 3–10 und immaterielle Vermögenswerte).
Die Zahlung an den Bundeshaushalt sinkt auf 5 % der Steuerbemessungsgrundlage des laufenden Zeitraums.
Der nicht genutzte Restbetrag verfällt nicht – er kann auf die nächsten 10 Jahre übertragen werden.
Flexibilität innerhalb der Gruppe: Das Recht auf den Abzug darf an Unternehmen übertragen werden, die mit Ihnen derselben Gruppe angehören (Beteiligungsanteil > 50 %).
Wer ist zur Anwendung berechtigt?
Unternehmen, deren Haupttätigkeit zum 01.01.2024 in folgenden Bereichen lag:
Wichtig: Es müssen keine Mitteilungen an die Steuerbehörde eingereicht werden – es reicht aus, die Entscheidung in den Rechnungslegungsgrundsätzen zu verankern. Dabei können für ein und dasselbe Objekt nicht gleichzeitig der FINV und der regionale Investitionsabzug in Anspruch genommen werden.
Wie berechnet man den Abzug richtig, füllt die Steuererklärung aus und vermeidet eine Nachforderung bei vorzeitiger Veräußerung des Vermögenswerts?
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