Im neuen Verfahren gibt es keine Anforderung daran, dass die Beförderungsdokument die Vermerke der Zollbehörden haben, um den MwSt.-Satz von 0% auf Beförderungs- und Speditionsdienstleistungen und Dienstleistungen für die Bereitstellung von Schienenfahrzeugen und/oder Containern anzuwenden, die in Unterp. 2.7 P. 1 Artikel 164 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen sind.
Es wurde die Liste der Dokumente angepasst, die die Rechtmäßigkeit der Anwendung des MwSt-Nullsatzes beim Verkauf der oben angegebenen Dienstleistungen sowie der Dienstleistungen für die internationale Warenbeförderung begründen; es wird das Verfahren zur Bestätigung für die Begründetheit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 Prozent und der Steuerabzüge beim Verkauf einer Reihe von Arbeiten (Dienstleistungen) präzisiert.
Dokument: Föderales Gesetz vom 22.04.2024 Nr. 92-FZ „Über die Änderung der Artikel 164 und 165 des Teils Zwei des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation.“
Es wurde die Liste der Dokumente angepasst, die die Rechtmäßigkeit der Anwendung des MwSt-Nullsatzes beim Verkauf der oben angegebenen Dienstleistungen sowie der Dienstleistungen für die internationale Warenbeförderung begründen; es wird das Verfahren zur Bestätigung für die Begründetheit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 Prozent und der Steuerabzüge beim Verkauf einer Reihe von Arbeiten (Dienstleistungen) präzisiert.
Dokument: Föderales Gesetz vom 22.04.2024 Nr. 92-FZ „Über die Änderung der Artikel 164 und 165 des Teils Zwei des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation.“