Das Insolvenzrecht wird um ein neues Verfahren ergänzt – die Umschuldung juristischer Personen – dessen Ziel die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und die Begleichung der Forderungen der Gläubiger ist. Die Änderungen legen die Abläufe des Verfahrens sowie dessen rechtliche Folgen für die Beteiligten des Insolvenzverfahrens fest.
Inhalt des Verfahrens
Die Umschuldung ist ein Sanierungsverfahren, das im Rahmen von Insolvenzverfahren juristischer Personen angewendet wird. Ihr Ziel ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und die Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern gemäß einem genehmigten Umschuldungsplan.
Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem Sanierungsverwalter, der vom Schiedsgericht bestellt wird.
Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem Sanierungsverwalter, der vom Schiedsgericht bestellt wird.
Einleitung des Verfahrens
Die Umschuldung wird auf Antrag des Schuldners, eines Insolvenzgläubigers oder anderer gesetzlich befugter Personen eingeleitet. Das Verfahren zur Antragstellung entspricht dem für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens festgelegten Verfahren.
Die erste Gläubigerversammlung ist im Rahmen des Überwachungsverfahrens berechtigt, die Einleitung einer Restrukturierung zu beantragen.
Dokument: Föderales Gesetz vom 26.07.2026 Nr. 253-FZ
Die erste Gläubigerversammlung ist im Rahmen des Überwachungsverfahrens berechtigt, die Einleitung einer Restrukturierung zu beantragen.
Dokument: Föderales Gesetz vom 26.07.2026 Nr. 253-FZ