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Es wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Russland und Malaysia unterschrieben.

Durch das Abkommen wird Folgendes festgelegt: den Satz der Quellensteuer für Einkommen in Form von Dividenden in Höhe von 10% bei der 25%-igen Kapitalbeteiligung innerhalb eines Jahres und 15% in anderen Fällen; den Steuersatz auf Zinsen und Royaltys - 10%. In Bezug auf Dividenden und Zinsen sind auch die Ausnahmen für Regierungen und staatliche Unternehmen vorgesehen.

Die Ratifizierung des Abkommens muss vor Ende dieses Jahres erfolgen, damit seine Bestimmungen beginnen ab dem 1. Januar 2025 angewandt zu werden.

Dokument: Informationen des Finanzministeriums Russlands vom 17.05.2024 „Russland und Malaysia haben das Doppelbesteuerungsabkommen unterschrieben“.