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Vereinfachtes Steuersystem ab 2025: der Föderale Steuerdienst hat Empfehlungen zur Mehrwertsteuer gegeben

Der Steuerdienst hat methodische Empfehlungen für Organisationen und Einzelunternehmer erstellt, die das vereinfachte Besteuerungssystem (VBS) nutzen und ab 2025 Mehrwertsteuerzahler werden.

Der Föderale Steuerdienst hat verschiedene Lebenssituationen untersucht und Handlungsalgorithmen für Steuerzahler bereitgestellt, indem er auf wichtige Punkte hinweist, die beachtet werden sollten. Die Zahler des vereinfachten Besteuerungssystems können Antworten auf folgende Fragen finden:

  • Wann entsteht die Pflicht zur Berechnung und Bezahlung der Mehrwertsteuer und wann nicht?
  • Wie kann festgestellt werden, ob die Einkommensgrenze von 60 Millionen Rubel eingehalten ist?
  • Wie ist die Mehrwertsteuer auf bis 2025 abgeschlossene Dauerverträge zu bezahen?
  • Welcher Mehrwertsteuersatz kann gewählt werden?
  • Wann sind die Abrechnungssätze anzuwenden?
  • Welche Übergangsbestimmungen gelten für die Vorsteuer und wann muss diese wieder eingeführt werden?

Diese Empfehlungen werden den Steuerzahlern, die das vereinfachte Besteuerungssystem nutzen, dabei helfen, zur Zahlung der Mehrwertsteuer reibungslos überzugehen sowie mögliche Fehler und Missverständnisse zu vermeiden.

Dokumente: Informationen des Föderalen Steuerdienstes Russlands (https://www.nalog.gov.ru/rn77/news/activities_fts/15317862/)