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Beschränkung der Verwendung von Fremdsprachen in der Wirtschaft

Beschränkung der Verwendung von Fremdsprachen in der Wirtschaft
Die Platzierung von Informationen zur allgemeinen Einsichtnahme hat in der Staatssprache zu erfolgen. Dieser Regelung unterliegen grundsätzlich nicht werbliche Informationen, die von Unternehmen an öffentlich zugänglichen Orten angebracht werden, nämlich auf: Ausschilderungen, Hinweisschildern, Tafeln und sonstigen Informationsträgern.

Für kommerzielle Bezeichnungen von einem oder mehreren Bauvorhaben (Hochbauten) sowie für die Benennungen von Niedrighaus-Wohnkomplexen ist die ausschließliche Verwendung des kyrillischen Alphabets vorgeschrieben. Diese Anforderung ist anzuwenden, wenn der Bauträger beabsichtigt, die entsprechende Bezeichnung zu Werbezwecken zu verwenden, um finanzielle Mittel von Teilnehmern an der Bauherrengemeinschaft einzuwerben.

Dokument: Föderales Gesetz vom 24.06.2025 N 168-ФЗ