Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Erstattung der Mehrwertsteuer in Fällen verbietet, in denen die Steuer aus Haushaltszuschüssen gezahlt wird
Der Präsident hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Erstattung der aus Haushaltszuschüssen gezahlten Mehrwertsteuer untersagt. Von nun an ist eine Steuererstattung in solchen Fällen nicht mehr möglich. Gemäß dem neuen Gesetz sind Organisationen, die staatliche Zuschüsse erhalten haben, verpflichtet, in jedem Vertrag mit den Endempfängern die Finanzierungsquelle (staatlicher Zuschuss) anzugeben und darüber zu informieren, ob in diesem Zuschuss die Mehrwertsteuer enthalten ist. Für die Anpassung bereits bestehender Verträge an diese Anforderungen werden 30 Tage ab Inkrafttreten des Gesetzes eingeräumt.
Dokument: Föderales Gesetz vom 25.05.2026 Nr. 143-FZ