Wirtschaftsprüfung für das Unternehmen

Wirtschaftsprüfung für das Unternehmen in Russland
Eine externe Revision des Unternehmens ermöglicht es Ihnen, eine objektive Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens zu erhalten. Die Wirtschaftsprüfung wird dem Leiter der Gesellschaft ermöglichen, einerseits zu verstehen, wie effektiv das interne Kontrollsystem funktioniert und andererseits detaillierte Empfehlungen zur dessen Verbesserung zu bekommen.
Eine durch den Wirtschaftsprüfer bestätigte buchhalterische Berichterstattung, erhöht das Vertrauen potentieller Investoren. Darüber hinaus verbessert eine Bestätigung der buchhalterischen Berichterstattung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die Glaubwürdigkeit und das Image der Gesellschaft in den Augen der Geschäftspartner und erleichtert die Zusammenarbeit mit Investoren.
Eine durch den Wirtschaftsprüfer bestätigte buchhalterische Berichterstattung, erhöht das Vertrauen potentieller Investoren. Darüber hinaus verbessert eine Bestätigung der buchhalterischen Berichterstattung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die Glaubwürdigkeit und das Image der Gesellschaft in den Augen der Geschäftspartner und erleichtert die Zusammenarbeit mit Investoren.
Zusätzlich zu der obligatorischen Wirtschaftsprüfung entsprechend der lokalen Gesetzgebung bieten wir Beratungen bei Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den internationalen Standards (IFRS), sowie bei Fragen zu der buchhalterischen und steuerlichen Berichterstattung an.

Wir bieten Prüfungen der finanziellen Berichterstattung in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung im Bereich der Wirtschaftsprüfung und nach den Grundsätzen der Berufsethik des lokalen Rechnungshofs an. Im Rahmen der Prüfung erhalten unsere Kunden Unterstützung in allen sich ergebenden Fragen. Da unsere Kunden großes Interesse daran haben die für den Jahresabschluss relevanten Informationen vorsorglich zu erhalten, bieten wir auch vierteljährliche Revisionen an. Nach jeder Revision wird ein Bericht in Form eines Management Letters erstellt. Dies ermöglicht unseren Mandanten die Empfehlungen unserer Wirtschaftsprüfer bereits innerhalb des aktuellen Berichtsjahres zu berücksichtigen. Der finale Bestätigungsvermerk und Bericht des Geschäftsjahres wird nach der Abschlussprüfung, die im vierten Quartal stattfindet, bereitgestellt.

Üblicherweise vereinbaren wir nach Abschluss einer Prüfung ein Treffen mit der Leitung der Gesellschaft. Auf diesem Treffen weisen wir die Leitung der Gesellschaft auf die wesentlichen Verstöße, die während der Prüfung festgestellt wurden hin und unterbreiten mögliche Lösungsvorschläge. Die abschließende Anhörung kann in Anwesenheit des Aufsichtsrates stattfinden. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Sinn und das Ziel einer Jahresabschlussprüfung nicht allein die Prüfung der konkreten Zahlen, sondern auch die Feststellung möglicher Probleme, Besprechung dieser mit dem Management und letztendlich die Diskussion von Lösungsansätzen beinhaltet.

Bei auftretenden Fragen, die im Zuge der Wirtschaftsprüfung und der darauf bezogenen Beratungsleistungen entstehen, steht Ihnen jederzeit ein deutsch- und englischsprachiger Mitarbeiter zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Überwachung einer Inventarprüfung und die Erstellung eines schriftlichen Berichts der Inventarprüfung.

Internationale Wirtschaftsprüfung

Prüfung der Handelsbilanz II
Ausgangspunkt der risikoorientierten Prüfung der Handelsbilanz II sind zunächst Kenntnisse über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens. Aus den Kenntnissen über die Geschäftstätigkeit wird die Prüfungsstrategie abgeleitet.

Die Prüfung der Handelsbilanz (HB) II umfasst die Prüfung der Korrekturen der Gliederung, des Bilanzansatzes und der Bewertungsansätze die sich aus den Überleitungsbuchungen der HB I zur HB II entsprechend der Konzernbilanzierungsrichtlinie ergeben. Darüber hinaus werden grundsätzlich die Prüfungsschwerpunkte der Konzernprüfer gemäß Reporting Package berücksichtigt.

Vertragsbestandteil sind ebenfalls Prüfungshandlungen hinsichtlich des entsprechend den Konzernbilanzrichtlinien erstellten Reporting Packages, aufbauend auf die mit dem Konzernprüfer vereinbarten Vorgaben (audit instructions). Das Prüfungsvorgehen, die Bereitstellung der zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Unterlagen sowie die Vorabklärung wichtiger Einzelfragen erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Partner im Rahmen eines Vorgespräches.

Die HBI Prüfung und Transformation von Berichten nach deutschen HGB-Standards

Unser Unternehmen ist spezialisiert auf die Prüfung deutscher Tochtergesellschaften in Russland und die Umwandlung von Aussagen nach deutschen Standards (HGB Handelsgesetzbuch).

Die Transformation basiert auf Anpassungen der HBI Berichterstattung, sodass die Berichterstattung den HGB-Grundsätzen entspricht. Der Hauptunterschied ist die Bildung von Reserven. Die HGB-Regeln schreiben in erster Linie eine größere Anzahl von geschaffenen Reserven vor als in HBI.

Prüfung sowohl der HB I als auch der HB II

Durch die Prüfung sowohl der HB I als auch der HB II werden wir uns ein umfangreicheres Bild der Lage der Unternehmen verschaffen können. Insbesondere Sachverhalte, die aus der HB I in die HB II ausstrahlen, können zügiger erkannt, berichtet und ggf. bereits vor Prüfungsbeginn der HB II erörtert werden. Des Weiteren können von der Konzernmutter gewünschte Prüfungsschwerpunkte effizienter umgesetzt werden. Bei unserer Prüfungsdurchführung streben wir eine termingerechte Abwicklung des Prüfungsauftrages an.
Im Vorfeld der Prüfung werden wir mit Ihnen die Prüfungsschwerpunkte festlegen und gemeinsam das Prüfungsvorgehen erörtern.
Wirtschaftsprüfung für das Unternehmen in Deutschland
Als speziell auf die Wirtschaftsprüfung ausgerichtete Gesellschaft bieten wir ein breites Leistungsspektrum in diesem Bereich.

DVP Audit betreut Sie mit einem breit gefächerten Leistungsspektrum im Bereich Wirtschaftsprüfung Unternehmen in nahezu allen Branchen. Auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt entwickeln wir mit unserer langjährigen Erfahrung in nationaler und internationaler Rechnungslegung und profundem Branchenwissen maßgeschneiderte Ansätze.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Abschluss- und Sonderprüfungen nach handelsrechtlichen Vorgaben sowie nach internationalen Standards von Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Rechtsformen einschließlich gemeinnütziger Körperschaften und Stiftungen. Weitere Geschäftsfelder sind die Übernahme von Sachkapital- und Nachgründungsprüfungen, Treuhandtätigkeiten und Mittelverwendungskontrolle, Erstellung von Jahresabschlüssen, Unternehmensbewertungen sowie die betriebswirtschaftliche Beratung.

Jahresabschlussprüfung/Konzernabschlussprüfung

Die Jahresabschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung größerer regional und weltweit agierender mittelständischer Unternehmen zählen ebenso zu unserem Aufgabengebiet wie die Prüfung von Tochterunternehmen internationaler Konzerne, öffentlichen Unternehmen und Stiftungen sowie kleinerer Gesellschaften.

Als Abschlussprüfer unterstützen wir Sie bestmöglich bei Ihren unternehmerischen Zielsetzungen. Wir richten unseren Fokus stets auf das Verständnis Ihrer Geschäftsprozesse, auf die Aussagefähigkeit Ihres Reportings und damit auch auf die betriebswirtschaftliche Qualität Ihrer Entscheidungsgrundlagen. Wir analysieren Ihr Unternehmen stets aus Sicht der Entscheidungsträger oder derjenigen, die Entscheidungen vorbereiten. Dies schließt die Perspektiven von Geschäftsführung, Finanzbereich, Controlling, Aufsichtsrat, Gesellschaftern und Fremdkapitalgebern mit ein. Das Ergebnis ist eine speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Dienstleistung, mit der wir eine außergewöhnliche Partnerschaft begründen wollen. Hierfür stehen Verlässlichkeit, Kontinuität und die Übernahme von Verantwortung.

Im Rahmen der Jahresabschluss- / Konzernabschlussprüfung bieten wir Prüfungen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften, im wesentlichen IFRS, die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen und Zwischenberichterstattungen an.

Transaktionsberatung/Unternehmensbewertung

Wir begleiten Ihr Unternehmen als Berater, Gutachter oder Prüfer bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen.

Unser Leistungsspektrum umfasst hierbei:
— die Projektstrukturierung und Begleitung von Unternehmenskäufen/-verkäufen,
— die wirtschaftliche und - in Verbindung mit unseren Partnern - steuerliche sowie rechtliche Vorbereitung der Transaktion und Vertragsgestaltung,
— Durchführung von Due Diligence-Untersuchungen, Risikoabschätzung und
— Kaufpreisfindung Beratung/Begleitung bei der
— Vorbereitung und Begleitung von Börsengängen, Beratung/Begleitung des Integrationsmanagements
Unsere Arbeiten bei der Findung angemessener Unternehmenswerte gehen über das technische Erstellen und/oder Prüfen von Modellen zur Unternehmensbewertung hinaus. Wir wollen mit Ihnen ergründen, welches für Sie das beste und effizienteste Modell ist und wie in dem gewählten Modell die Paramater optimal gewählt werden können.

Es gibt verschiedene Methoden der Unternehmensbewertung. Welche der Methoden gewählt wird, hängt vor allem von dem Bewertungsanlass und von dem Bewertungsobjekt ab, aber auch vom Auftraggeber, der Unternehmensgröße und der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Bewertungsanlässe können z.B. sein - Unternehmenskauf und -verkauf
— Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
— Management Buy In & Out
— Rechnungslegungsbezogene Bewertungsanlässe
— Fairness Opinion
— Schieds-, Gerichts- und Parteigutachten zu betriebswirtschaftlichen und Bewertungsfragen
— Erb- und Nachfolgeregelung, Abfindungen im Familienrecht

Wir führen die Unternehmensbewertungen nach Wirtschaftsprüfer-Grundsätzen (IDW S 1), als Berater oder als neutraler Gutachter aus. Über unsere Tätigkeiten und Ergebnisse berichten wir nach mit Ihnen abgestimmten Erfordernissen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Kompetente Unternehmensberatung zeichnet sich durch eine rasche Identifikation, eine klare Definition und eine detaillierte Analyse von Problembereichen aus. Unser erfahrenes Team erarbeitet für Sie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten individuelle Lösungen, deren Umsetzungen erheblich zur Steigerung Ihres Unternehmenserfolges beiträgt.

Ein starker Wettbewerb erfordert von allen Marktteilnehmern die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Prinzipien. Wir stehen Ihnen bei der Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Fragen zur Seite: Planen Sie gemeinsam mit uns Ihre grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen und finden Sie so die vorteilhafteste Lösung für Ihr Unternehmen.

Die nachhaltige Optimierung Ihres Unternehmenserfolges bedarf zukunftsorientierter Instrumente und einer vorausschauenden Planung aller Belange des Unternehmens.
Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

-Beratung bei Kalkulationsfragen
-Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen
-Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
-Unternehmensbewertungen
-Erstellung und Adaptierung von Businessplänen
-Organisationsberatung
-Unternehmensplanung: Strategische Vergleichs- und Planungsrechnungen in Zusammenhang mit Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen
-Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen
-Break-Even-Berechnung
-Bilanz- und Erfolgsanalysen
-Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
-Erstellung von Existenzgründungsgutachten

Sonder- und Sonstige Prüfungen

Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehört auch die Durchführung von Sonderprüfungen, wie zum Beispiel Gründungs- und Umwandlungsprüfungen, Sachkapitalerhöhungsprüfungen,Geschäftsführungsprüfungen, Organisationsprüfungen, Prospektprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, DSD-Prüfungen, Verwendungsnachweisprüfungen sowie Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung.

Restrukturierung/Sanierung

Eine Krise zeichnet sich in der Regel durch mehrere Komponenten aus. Die wichtigsten Bestandteile einer Krise sind wohl die Erfolgskrise und die Liquiditätskrise.

Auch ein erfahrenes Management sieht sich üblicherweise angesichts der Krise und der damit drohenden Insolvenzantragspflicht veranlasst, auch aufgrund der möglichen persönlichen Haftung bei Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen, ein Sanierungskonzept unter Hinzuziehung von externen Beratern erstellen oder prüfen zu lassen.

Wir sind Ihnen behilflich, alle anstehenden Sanierungsfragen verbindlich in einem Gutachten im Sinne des IDW S6 zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen zu suchen, die wir Ihnen in einem Sanierungskonzept darlegen. Auch sind wir Ihnen bei begleitenden Gesprächen mit den Investoren, Lieferanten und Kreditinstituten behilflich.

Das Gutachten muss hinsichtlich der Durchsetzung der vorgesehenen Beiträge der betroffenen Interessengruppen, wie vor allem der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Managements und der Arbeitnehmer, sowie bezüglich der Umsetzung der erforderlichen operativen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen realisierbar sein.

Sollten Sie als Unternehmer bereits ein Sanierungskonzept erarbeitet haben, prüfen wir dieses Sanierungskonzept als Gutachteraufgabe im Sinne von IDW S 6. Meist wollen Gesellschaften, Banken oder das Finanzamt von einem Wirtschaftsprüfer als neutralen Sachverständigen eine schriftlich objektivierte Meinung darüber haben, ob bei Umsetzung der im Sanierungskonzept gemachten Aussagen, ein erfolgreicher Weg geebnet wird. Eine Kreditausweitung oder Stundung von bereits fällig gestellten Darlehensmittel, geht bei Banken meist nur gegen Vorlage eines Sanierungsgutachtens, in der die Sanierungsfähigkeit gutachtlich bescheinigt wird.

Restrukturierungskonzept

Für den Fall, dass wir mit einer Restrukturierung eines Krisenunternehmens beauftragt werden, bearbeiten wir i.W. drei Kernfelder für Sie: - Liquiditätsverbesserung mit einem sog. Sofort-(Crash-)Programm
- Konsolidierungsprogramm (Restrukturierung)
- Strategische Neuausrichtung (Turn-Around)

Wir unterstützen Sie beim Exit/Ausstieg (Desinvestition, Schließung) aus Geschäftsaktivitäten (Standortverlagerungen und -schließungen, Betriebsstätten, Gesellschaften, Segmente, Regionen). Wir überprüfen Ihre aktuelle Cash-Situation und Ihren Cash-Bedarf, begleiten Sie bei der Umsetzung des von uns erstellten Restrukturierungskonzeptes. Kurzfristig erarbeiten wir Lösungswege wie:
— Inplementierung eines strikten Liquiditätsmanagements
— Durchführung von operativen Kostensenkungsmaßnahmen
— Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen
— Schließung oder Verkauf verlustträchtiger (Teil-) Betriebe
— Überprüfung der strategischen Positionierung des Unternehmens.

Mittelverwendungskontrolle

Als Mittelverwendungskontrolleur für Fondsgesellschaften stellen wir den ordnungsgemäßen Verlauf von Investitionen sicher.

Der Mittelverwendungskontrolleur führt das Einzahlungskonto des Fonds. Die hierauf eingehenden Mittel werden nach festgelegten Kriterien, die in der Regel im Mittelverwendungskontrollvertrag geregelt sind, freigeben. Die Auszahlungskriterien richten sich beispielsweise bei konkreten Anlageobjekten nach dem Projektfortschritt (z.B. Bauabschnitten) oder nach anderen „Milestones". Bei sogenannten Blind Pool Konzeptionen erfolgt die Mittelfreigabe nach dem Vorliegen der im Fondsprospekt festgelegten Investitionskriterien. Die Einschaltung eines Mittelverwendungskontrolleurs sichert die zweckgebundene Verwendung des Beteiligungskapitals. Die Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs bestimmen sich nach dem Mittelverwendungskontrollvertrag.

Treuhandtätigkeiten

Im Zuge unserer Treuhandtätigkeit, ob nun z.B. Nachlassverwaltung, Liquidation oder Notgeschäftsführung, achten wir auf einen ausgewogenen Interessenausgleich unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Regeln.

Treuhandtätigkeit und Gutachten
Treuhandtätigkeit aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelungen
Testamentsvollstreckung
Nachlassverwaltung
Vormundschaft
Liquidation
Vermögensverwaltung oder Interessenvertretung
Notgeschäftsführung

Werden Kommanditanteile im Rahmen eines öffentlichen Angebots platziert, besteht die Möglichkeit, uns als Treuhänder bzw. Treuhandkommanditisten einzuschalten. Rechte und Pflichten zwischen Treuhänder und Anleger werden durch einen Treuhandvertrag geregelt, der in der Regel Bestandteil des Fondsprospektes ist. Der Treuhänder verwaltet alle emittierten Kommanditanteile im Namen der Investoren. Durch dieses gängige Verfahren werden die mit der Eintragung der einzelnen Kommanditisten in das Handelsregister verbundenen Kosten verringert. Zugleich wird durch den Treuhandkommanditisten die Durchführung von Gesellschafterversammlungen vereinfacht, da der Treuhänder z.B. die Anleger unter Ausübung der erteilten Weisungen vertritt.

Wir stehen Ihnen sowohl in Deutschland als auch in Russland zu Diensten!

DVP | Moskau
ООО „Dr. Voigt & Partner"
Petrovka Str. 27, 1/5, 107031 Moskau, Russland
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DVP | Hamburg
DVP Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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DVP | Los Angeles
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