Vom 01.01.2014 an werden Transaktionen, die ab dem 01.01.2014 zwischen miteinander verbundenen Unternehmen getätigt werden und in der eine der Parteien seinen Steuersitz nicht in der Russischen Föderation hat, kontrolliert, auch wenn der Transaktionsbetrag nur einen Rubel beträgt.
Detaillierte Informationen können den Schreiben Nr. 03-01-18/7-135 v. 03.10.2012 und Nr. 03-01-18/1-17 v. 28.01.2013 des Finanzministeriums der Russischen Föderation entnommen werden.